Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der TESALCO – Your Tech Sales Companions (Markus Lindner) – Für Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Vertrieb und Business Development · Stand: Juni 2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Tesalco Lindner (nachfolgend „Tesalco“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Vertrieb, Business Development und damit verbundenen Leistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Tesalco sind, soweit nicht anders vermerkt, freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Tesalco oder durch Aufnahme der Leistungserbringung. Die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt den Inhalt des Vertrags abschließend.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der von Tesalco zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Tesalco schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere bei Beratungsleistungen und Business-Development-Aktivitäten besteht keine Garantie für den Abschluss von Verträgen oder die Erzielung bestimmter Umsätze beim Auftraggeber.

(3) Tesalco ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer und Dritte zur Erbringung der Leistungen einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt Tesalco alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur verbindlichen Entscheidung in projektbezogenen Fragen befugt ist.

(3) Verzögerungen, die auf eine unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Tesalco. Daraus resultierende Mehrkosten kann Tesalco gesondert in Rechnung stellen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(3) Reisekosten, Spesen, Nebenkosten und Aufwendungen für Dritte werden gesondert nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(5) Im Verzugsfall kann Tesalco Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.

§ 6 Leistungszeit und Verzug

(1) Vereinbarte Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Bei Ereignissen höherer Gewalt sowie bei sonstigen Störungen, die Tesalco nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Tesalco wird den Auftraggeber unverzüglich informieren.

§ 7 Abwerbeverbot

Die Parteien verpflichten sich, während der Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben oder einzustellen, soweit diese unmittelbar mit der Durchführung des Vertrags befasst sind. Bei Verletzung dieser Pflicht wird je Verletzungsfall eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe fällig.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.

(2) Tesalco verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der DSGVO und der ergänzenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten sind der Datenschutzinformation von Tesalco zu entnehmen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Tesalco erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem aktuellen Stand der Technik.

(2) Bei mängelbehafteter Leistungserbringung ist Tesalco zur Nacherfüllung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gegenüber Tesalco anzuzeigen.

§ 10 Haftung

(1) Tesalco haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Tesalco nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Tesalco.

§ 11 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

(1) Tesalco räumt dem Auftraggeber an den erbrachten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.

(2) Die Übertragung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(3) Tesalco bleibt berechtigt, das im Rahmen der Vertragserfüllung erworbene Know-how für eigene Zwecke zu nutzen, soweit keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach den Vereinbarungen im Einzelvertrag.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Vertragspflichtverletzung, Zahlungsverzug oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Waldkraiburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.